Bedingungen der Zusammenarbeit
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Grundbedingungen
Die Anwaltskanzlei gewährt juristische Dienste in der Slowakischen Republik und nach dem Bedarf auch in den anderen Staaten der EU im Einklang mit betreffenden Rechtsvorschriften sowie Vorschriften der slowakischen Advokatskammer, und zwar auf Grund des Vertrages über Gewährung der juristischen Dienste. Jeder hat das Recht auf Gewährung der juristischen Dienste und kann jeden Advokat um seine Dienste ersuchen. Der Advokat kann aber im konkreten Fall die juristischen Dienste ablehnen, im Falle dass es nicht um die Rechtsvertretung, die durch betreffende Institution festgestellt war, handelt. Aus im Gesetz angegebenen Grunden /vor allem im Fall Interessenkonflikts/ ist der Advokat verpflichtet die juristischen Dienste abzulehnen.
Die Belohnung
Für Gewährung der juristischen Dienste zusteht dem Advokat eine Belohnung, die auf Grund einer Vereinbarung mit dem Klienten oder durch Rechtsvorschrift Nummer 655/2004 Gesetzessammlung bestimmt ist. Es ist möglich die Belohnung als:
- stündliche /nach der Anzahl der Stunden, die für Abfertigung des Falls benötigt sind/
- pauschal /für komplette Lösung des Falls oder für bestimmte Zeitperiode, meistens monatlich/
- Anteil am Wert des Gegenstands
- Tarif /nach der Anzahl und Typ von Rechtsakten oder Wert des Gegenstands/ vereinbart.
Beim Bestimmen des Types und Höhe der Belohnung für konkrete Rechtsdienste bemühen wir uns Interessen und Vermögensverhältnisse der Klienten zu berücksichtigen. Im Falle der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen /z.B. Gesetz 327/2005 Gesetzessammlung/ ist es möglich die juristischen Dienste für niedrigere Tarifen oder ohne Bezahlung zugewähren. Über die Möglichkeiten vom Finanzieren der juristischen Diensten ist es möglich sich direkt in unserer Kanzlei zu informieren.
Außer der Belohnung zusteht dem Advokat Ersatz der Kosten, vor allem gerichtliche und andere Gebühren, Kosten für Rechtsgutakten und amtliche Übersetzungen, Reisenkosten usw. und Ersatz für Zeitverlust.
Der Advokat hat das Recht angemessenen Vorschuß zu verlangen, gewöhnlich mit der Berücksichtigung des Wertes des Gegenstands und vorgesehenem Ausmaß der benötigten juristischen Dienste.